- Material: Silber
- Größe: 25,5 mm
- Gewicht: 7,8 g
Rettungsmedaille 1933
Die Rettungsmedaille wurde durch Verordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg am 22. Juni 1933 gestiftet. Durch das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 7. April des Jahres war auch die Verleihung von Rettungsmedaillen der einzelnen deutschen Staaten untersagt. Die endgültige Frist zur Verleihung bei bereits bekannten Rettungstaten war der 8. April 1934. Gleichzeitig mit der Rettungsmedaille (am Band) wurde auch die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr (nichttragbar 50 mm) gestiftet. Wie auch vorher sollte eine Rettungstat unter Einsatz des eigenen Lebens belohnt werden. Die Medaille am Band sollte an solche Retter verliehen werden die sich in ganz besonders erheblicher eigener Gefahr befunden haben. Die nichttragbare Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr war für Retter bestimmt die sich „nur“ in erhebliche Lebensgefahr befunden haben. Die Verleihung wurde durch den Reichsminister des Innern beantragt. Für Soldaten und Militärbeamte war der Reichswehrminister zuständig und für den Reichsarbeitsdienst der Reichsarbeitsführer. Zur Verleihung der Rettungsmedaille gehörte eine vom Reichspräsidenten unterschriebene Urkunde. Im Jahre 1936 wurden die Verleihungsvorschriften geändert. Beide Medaillen konnten nur einmal an ein und dieselbe Person verliehen werden. Nunmehr galt auch die Rettung von Personengruppen aus Lebensgefahr als möglicher Verleihungsgrund. Retter die bereits die Rettungsmedaille am Band erhalten hatten konnten später die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr nicht mehr erhalten. Der Entwurf der Medaillen stammt von Prof. Hermann Müller-Erfurt. Geprägt wurden diese in der Preußischen Münze in Berlin. In den späteren Jahren erfolgten einige Änderungen im Vorschlagswesen für die entsprechenden Gruppen und Gliederungen im NS-System. Unterschrieben wurden die Urkunden nun von Führer und Reichskanzler.
Runde Medaille aus Silber mit erhöhtem Rand. Oben eine angelötete, gewöhnliche Öse mit Bandring.
Vorderseite:
- Das glatte Feld ausgefüllt von einem nach links sehenden Adler.
- Dieser mit je 5 großen Federn an den Flügeln und 5 Schwanzfedern.
- Auf der Brust ein dreieckiges Schild mit auf der Spitze stehendem Hakenkreuz.
Rückseite:
- Am Rand ein umlaufender Eichenlaubkranz aus 12 Blattgruppen.
- Diese bestehen aus 3 Blättern und einer Eichel abwechselnd innen und außen.
- Im eingeschlossenen Feld die 4-zeilige Schrift:
- – FÜR -/- RETTUNG -/- AUS -/- GEFAHR -.
Band:
Gelborange 30 mm mit 2 mm Rändern und 4 mm weißen Randstreifen.
Bilder von www.Wöschler-Orden.de
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