- Material: Silber
- Größe: 44 mm x 72 mm
- Gewicht: 31 g
410 – 470 € versilbert
Das Flieger-Erinnerungsabzeichen wurde am 27. Januar 1914 durch Kaiser und König Wilhelm II. gestiftet. Ausgezeichnet werden sollten Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten die im Falle einer Mobilmachung nicht mehr berücksichtigt und nicht mehr für den Einsatz vorgesehen waren. Das Abzeichen war als Ersatz für das Militär-Flugzeugführerabzeichen und das Abzeichen für Beobachtungsoffiziere vorgesehen. Diese Abzeichen mussten abgelegt werden sobald die Personen nicht mehr in den Listen für Militär-Flugzeugführer oder Beobachtungsoffizieren geführt wurden. Voraussetzung zur Erteilung des Flieger-Erinnerungsabzeichens war ein vorheriger mindestens 3-jähriger Einsatz und Führung in den Listen. Eine Ausnahme bestand für im Dienst verletzte Soldaten die dadurch ihre Befähigung verloren. Ab 1916 zählten auch Entlassungen wegen Verwundung oder Unfall. Die Entscheidung zur Verleihung traf der Chef des Feldflugwesens. Nach dem Krieg konnten ehemalige Angehörige der Fliegertruppe das Erinnerungsabzeichen bei der Inspektion der Fliegertruppe beantragen. Voraussetzung sollte eine 4-jährige Tätigkeit und die Bewährung vor dem Feind sein. Antragsschluss war Ende 1921. Das Abzeichen sollte nach der vorschriftsmäßigen Probe beschafft werden und musste selbst bezahlt werden. Durch die Bedarfsfertigungen sind Abweichungen im Prägebild und Größe bekannt. Neben Abzeichen in Silber sind Varianten aus Weißblech versilbert und Tombak versilbert bekannt. Bekannter Hersteller der Silberstücke war C.E. Juncker aus Berlin.
Hochovales, durchbrochenes Abzeichen aus Silber. Die Rückseite ist glatt, verbödet mit senkrechter Anstecknadel mit Gegenhaken. Über dem Haken die Herstellerbezeichnung.
Vorderseite:
Rückseite: