- Material: Eisen, Band
- Größe: 43 mm x 16 mm Schnalle
- Gewicht: 6,6 g
Landwehr Dienstauszeichnung (ab 1868 2.Klasse)
Die Landwehr Dienstauszeichnung wurde am 16. Januar 1842 durch König Friedrich Wilhelm IV. in einer Klasse gestiftet. Erst mit der Stiftung der Landwehr Dienstauszeichnung 1. Klasse 1868 wurde diese zur 2. Klasse. Verliehen wurde die Landwehr Dienstauszeichnung an alle Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, die aus der Landwehr 2.Aufgebot in den Landsturm überwechselten. Bei besonderen Leistungen oder Verdiensten konnte die Auszeichnung bereits bei der Landwehr vergeben werden. Nach der Stiftung der 1.Klasse wurden wohl die Zugangsvoraussetzungen ergänzt. Nun galt auch die Einberufung zum aktiven Dienst von mindestens 3 Monaten oder die Teilnahme an einem Feldzug als mögliche Voraussetzung für die Landwehr Dienstauszeichnung (nun die 2.Klasse). Ob die 3 Monate aktiver Dienst oder die Teilnahme an einem Feldzug zusätzlich zum vorgeschriebenen Dienst erbracht werden mussten wird kontrovers diskutiert. Für den Übertritt in den Landsturm ergibt sich eine Gesamtdienstzeit von 12 Jahren. Diese setzen sich zusammen aus 3 Jahren aktiven Dienst, 4 Jahre in der Reserve/Beurlaubungsstand und 5 Jahre in der Landwehr. Die Landwehr Dienstauszeichnung 1. Klasse konnte nur noch durch Offiziere und im Offiziersrang stehende Ärzte erlangt werden. Die Dienstauszeichnung war nicht rückgabepflichtig.
Rechteckige Spange aus geschwärztem Eisen. Diese aufgebracht auf ein mit gesticktem Band bezogenes Blech. Auf der Rückseite eine waagerechte Nadel mit Gegenhaken.
Vorderseite:
- Zwischen oberen und unterem Rand der Eisenspange sind goldgelbe Stickereien zu sehen.
- Oben und unten eine unterbrochene Zierlinie. Links und rechts 2 stilisierte Landwehrkreuze.
- Zwischen den Kreuzen die Buchstaben und Zahl – F.- W.- IV.- in Fraktur.
- (Friedrich Wilhelm IV.)
Rückseite:
- Das Band ist rückseitig vernäht. Waagerecht die Broschierung.
Bilder von www.Wöschler-Orden.de