erweitert am 17.November 1866 und 31.Januar 1867
- Material: dunkle Bronze
- Größe: 34,5 mm
- Gewicht: 12,3 g
Die Erinnerungskreuze für 1866 wurden am 20. September 1866 durch König Wilhelm I. gestiftet. Es sollte äußerer Beweis der Anerkenntnis sein für den glorreichen Feldzug. Verliehen wurden die Kreuze an Offiziere, Unteroffiziere, Soldaten und Beamte die an dem Feldzug teilgenommen haben oder zu kriegerischen Zwecken vor dem 2. August des Jahres die Grenze zu einem mit Preußen im Krieg gestandenen Landes überschritten hatten. Die Kreuze wurden in 4 verschiedenen Varianten gefertigt mit gleicher Vorderseite und unterschiedlicher Gestaltung der Rückseite. Zur besseren Unterscheidung der Gefechte wurden die Kreuze von den Beliehenen oft „regelwidrig“ mit der Rückseite nach vorn an der Ordensschnalle getragen. Zur Verleihung gehörte ein Besitzzeugnis das vom jeweiligen kommandierenden der Armee oder des Regiments unterzeichnet wurde. Die Urkunden für die Generalität und Regimentskommandeure unterzeichnete der König selbst. Die Kreuze waren nicht rückgabepflichtig, sollten aber bei Tod des Beliehenen im zuständigen Kirchspiel aufbewahrt werden. Das Erinnerungskreuz für Nichtkämpfer wurde an Personen verliehen die nicht zu den kämpfenden Verbänden gehörten sich aber trotzdem auf dem Kriegsschauplatz aufhielten und bewährten. Die Stempel der verschiedenen Kreuze stammen von F.W. Kullrich und E. Weigand. Die Verleihungszahl für die Kreuze der Nichtkämpfer liegt bei ca. 1200 Stück. Damit ist das Kreuz mit Abstand das Seltenste. Die verliehenen Kreuze haben in der Regel eine kräftigere, gerillte Öse. Spätere Kreuze und Spangenanfertigungen eine gewöhnliche Drahtöse.
Kreuz aus oxydierter Bronze. Vorder- und Rückseite mit großem, runden, mitgeprägtem Mittelschild. Zwischen den Kreuzarmen ein umlaufender Eichenlaubkranz. Am oberen Kreuzarm eine angelötete Öse (glatt oder gerillt) mit Bandring.
Vorderseite:
Rückseite:
Band:
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