1905 mit Bildnis Friedrich August III.
- Material: Bronze
- Größe: 35,5 mm
- Gewicht: 20,5 g
Die hier vorgestellte Bronzene Medaille für Lebensrettung kommt als tragbare und wie diese als nichttragbare Auszeichnung vor. Ob die nichttragbare Medaille anschließend vom Beliehenen in eine tragbare geändert wurde oder ob beide Varianten so verliehen wurden ist mir nicht bekannt. Die Stiftung von Medaillen für Lebensrettung reicht bis ins Jahr 1831 zurück. Am 18.Mai 1831 stiftete König Anton gemeinsam mit seinem Mitregenten Friedrich August von Sachsen erstmals Rettungsmedaillen in einem deutschen Staat. Bis dahin wurden für Rettungstaten Prämien gezahlt, die nach der Stiftung nur noch in Ausnahmen gewährt wurden. Die Medaillen wurden in 3 Stufen, Gold, Silber und Bronze verliehen tragbar und auch nicht tragbar. Um die Medaille musste durch den betreffenden Regierungsbezirk nachgesucht werden und die beantragte Stufe begründet werden. Die Medaillen wurden in 6 Varianten verliehen wobei die Vorderseite jeweils mit dem Bildnis des regierenden Königs versehen wurde. Die 1. Form wurde von 1831-1836 verliehen und trug die Porträts von beiden Stiftern. Die 2. Form von 1836-1854 trug das Porträt von König Friedrich August II., die 3. Form 1854-1873 das Porträt von König Johann, die 4. Form 1873-1902 das Porträt von König Albert, die 5. Form 1902-1904 das Porträt von König Georg. Die hier gezeigte 6. Form von 1904 wurde bis 1918 als letzte Form verliehen. Der Stempelschneider war Max Barduleck. Die Verleihungszahl der bronzenen Medaille liegt bei 313 Stück. Die Auflage wird mit 390 beziffert. Es kommen Medaillen in Bronze und bronziertem Kupfer vor.
Runde Medaille aus Bronze mit erhöhtem Rand.
Vorderseite:
Rückseite:
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