8. Juni 1889 durch Großherzog Ludwig IV.
- Material: Silber
- Größe: 33 mm
- Gewicht: ca. 15 g
Ludwig IV. hat die Vorderseite mit Kabinetsorder vom 8. Juni 1889 mit seinem Bildnis abändern lassen. Die Stempel zur Medaille stammen vom Medailleur J. Ries aus Darmstadt. Ausgezeichnet wurden Personen ohne besonderen Rang für ausgezeichnete Verdienste, rühmliche Handlungen und außerordentlicher Leistungen. Die verschiedenen Verdienste unterscheiden sich durch die Inschrift auf der Rückseite. Folgende Inschriften sind bekannt: – FÜR TREUE DIENSTE -, – FÜR VERDIENSTE -, – FÜR LANGJÄHRIGE TREUE DIENSTE -, – FÜR FÜNFZIGJÄHRIGE TREUE DIENSTE -, – FÜR RETTUNG VON MENSCHENLEBEN -, – FÜR RETTUNG AUS LEBENSGEFAHR – . Die Schrift ist 2-zeilig, 3-zeilig und 5-zeilig angeordnet. Das Allgemeine Ehrenzeichen wurde bereits am 25. September 1843 durch Ludwig II. als Zivil-Ehrenzeichen gestiftet. Bis zu dessen Tod 1848 wurde dieses aber nicht mehr verliehen. Sein Sohn Ludwig III. hat am 14. November 1849 die Medaille mit seinem Bildnis und Statuten versehen. Diese Medaillen sind somit die 1. verliehene Form. Die hier gezeigte 2. Form mit dem Bildnis von Ludwig IV. sind auf Grund der kurzen Verleihungszeit seltener. Abgelöst wurden diese Allgemeinen Ehrenzeichen 1894 durch Medaillen mit dem Bildnis des Großherzogs Ernst Ludwig die bis 1918 verliehen wurden. Unter ihm wurden die Lebensrettungsmedaillen 1896 eine eigenständige Auszeichnung. Quelle: J. Nimmergut, Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945, Bd.1, 1997.
Runde Medaille aus Silber mit erhöhtem Rand. Oben eine angelötete gewöhnliche Öse mit Bandring.
Vorderseite:
Rückseite:
Band:
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