Deutsche Staaten » Hohenlohe - Fürstentum



Die ehemalige Grafschaft, erstmals erwähnt um 1153, lag im fränkischen Gebiet und wurde 1744 bzw. 1764 zum Fürstentum erhoben. Vorausgegangen war 1533 die Teilung in die katholische Linie Hohenlohe-Waldenburg und die protestantische Linie Hohenlohe-Neuenstein. Weitere Unterteilungen folgten. Die Zweige Hohenlohe-Langenburg und Hohenlohe-Öhringen waren ab 1861 preußische Herzöge von Ujest. Die Zweige Hohenlohe-Ingelfingen, Hohenlohe-Bartenstein, Hohenlohe-Schillingsfürst, Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Hohenlohe-Jagstberg waren ab 1840 preußische Herzöge von Ratibor und Fürsten von Corvey. 1806 verloren die hohenloher Lande ihre Souveränität. Durch die Rheinbundakte kamen große Teile zum Königreich Württemberg und kleinere Teile des Landes zu Bayern. Der Hausorden wurde von der katholischen Linie des Hauses Hohenlohe gestiftet. Ordensmeister war der jeweilige Senior der Hohenlohe-Waldenburgischen Linie.

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Hausorden von der Goldenen Flamme – Prinzessinnendekoration
Hausorden von der Goldenen Flamme – Prinzessinnendekoration
Gestiftet:
29. Dezember 1757 durch Fürst Philipp Ernst Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
Verliehen:
1758 - 1859
OEK Nummer:
1015/1