12. Dezember 1941 ohne Blitzbündel
- Material: Zink silbergrau, Adler getönt
- Größe: 53,5 mm x 41 mm
- Gewicht: 31 g
Das Fliegerschützenabzeichen wurde am 19. Januar 1935 durch den Reichsminister und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet. Verliehen wurde das Abzeichen ausschließlich an fliegendes Personal als Bordfunker, Fliegerschütze und Bordmechaniker, die eine Ausbildung zum Bordschützen absolviert hatten, jedoch frühestens nach einem Jahr nach Beginn der Grundausbildung. Im Verlauf des Krieges wurden die Verleihungsbestimmungen geändert. So konnte das Abzeichen bereits nach 2 Monaten oder 5 Feindflügen oder auch bei Verwundung auf Feindflügen verliehen werden. Am 12.12.1941 wurde das Luftwaffen-Fliegerschützenabzeichen ohne Blitzbündel für Fliegerschützen und Bordmechaniker eingeführt. Hier wurden die ursprünglich vorhandenen Blitze nachträglich entfernt. Abzeichen mit schwarzem Kranz ohne Blitze wurden gegen Ende des Krieges an fliegendes Personal ohne Ausbildung als Borschütze und ohne Luftwaffenschein, aber mit mindestens 10 Feindflügen oder Verwundung verliehen. Der Einsatz musste durch ausdrücklichen Befehl erfolgen. Quelle: J. Nimmergut, Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945, Bd. IV, 2001.
Durchbrochen gearbeitetes Abzeichen aus Zink. Der Adler separat geprägt und mit dem Kranz vernietet. Der Kranz ist silber, der Adler getönt. Hinten eine senkrechte Anstecknadel.
Vorderseite:
Rückseite:
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