8. Juni 1889 durch Großherzog Ludwig IV.
- Material: Silber
- Größe: 33 mm
- Gewicht: ca. 15 g
Das Allgemeine Ehrenzeichen Für Rettung aus Lebensgefahr wurde zusammen mit den anderen Allgemeinen Ehrenzeichen unter Ludwig IV. mit neuen Vorderseiten versehen. Auf Grund der kurzen Verleihungsdauer sind diese Medaillen seltener als die 1. Ausgabe mit Ludwig III. auf der Vorderseite. Die Stempel zur Medaille stammen vom Medailleur J. Ries aus Darmstadt. Das Allgemeine Ehrenzeichen wurde als Belohnung und Anerkennung ausgezeichneter Verdienste, namentlich rühmlicher Handlungen und außerordentlicher verdienstlicher Leistungen verliehen. Das Allgemeine Ehrenzeichen wurde bereits am 25. September 1843 durch Ludwig II. als Zivil-Ehrenzeichen gestiftet. Bis zu dessen Tod 1848 wurde dieses aber nicht mehr verliehen. Sein Sohn Ludwig III. hat am 14. November 1849 die Medaille mit seinem Bildnis und Statuten versehen. Ludwig IV. hat die Vorderseite mit Kabinetsorder vom 8. Juni 1889 mit seinem Bildnis abändern lassen. Ausgezeichnet wurden Personen ohne besonderen Rang für ausgezeichnete Verdienste, rühmliche Handlungen und außerordentlicher Leistungen. Die verschiedenen Verdienste unterscheiden sich durch die Inschrift auf der Rückseite. Folgende Inschriften sind bekannt: – FÜR TREUE DIENSTE -, – FÜR VERDIENSTE -, – FÜR LANGJÄHRIGE TREUE DIENSTE -, – FÜR FÜNFZIGJÄHRIGE TREUE DIENSTE -, – FÜR RETTUNG VON MENSCHENLEBEN -, – FÜR RETTUNG AUS LEBENSGEFAHR – . Die Schrift ist 2-zeilig, 3-zeilig und 5-zeilig angeordnet. Quelle: J. Nimmergut, Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945, Bd.1, 1997.
Runde Medaille aus Silber mit Rand. Oben eine angelötete gewöhnliche Öse mit Bandring.
Vorderseite:
Rückseite:
Band:
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